Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren

Ab 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, das Baugesuch, Bauvoranfragen und Meldung für Solaranlagen elektronisch über eBau einzureichen.

Die Bauverwaltung muss Baugesuche, welche ab 1. März 2022 nicht elektronisch über eBau eingereicht werden, zurückweisen. Eine Baugesuchseingabe in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt von den Gemeinden nicht mehr behandelt.

Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren und die Meldung für Solaranlagen (Formular MfS) werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD).

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe unter  https://www.be.ch/ebau

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. 

Merkblatt / Anweisung für die Eingabe eines Gesuches 

Zustimmungserklärung zu Bauvorhaben