Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 2. September 2024

Ersatz Hydrantenleitung Mösliweg 10 - Rütihubel

Der Gemeinderat genehmigte einen Investitionskredit zuhanden der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 für das Projekt "Ersatz Hydrantenleitung Mösliweg 10 – Rütihubelweg.

Reinigung Gemeindestrassen und Trottoire

Seit 40 Jahren werden die Strassen und Trottoire in Thierachern durch die Firma Urs Messerli AG aus Blumenstein gereinigt. Mit der Pensionierung des Firmeninhabers musste eine neue Lösung gesucht werden. Der Rat genehmigte eine Vereinbarung für die Reinigung der Gemeindestrassen und Trottoire innerhalb des Gemeindegebietes mit dem Nachfolger, Martin Siegenthaler. Die Zusammenarbeit beginnt per 1. Januar 2025.

Mitglied Waldkommission des Gemeindeverbandes Obergurnigel

Per 31. Dezember 2024 läuft die Amtszeit von Fritz Zimmermann in der Waldkommission des Gemeindeverbandes Obergurnigel aus. Nach 12 Jahren ist eine Wiederwahl gemäss dem geltenden Organisationsreglement des Gemeindeverbandes nicht mehr möglich. Laut Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Thierachern wählt der Gemeinderat die Mitglieder der ständigen und nichtständigen Kommissionen auf Vorschlag der Parteien aufgrund der Sitzverteilung des Gemeinderates. Der Ressortleiter zählt mit. Somit wurde die SVP eingeladen, eine geeignete Kandidatur vorzuschlagen. Gemeinderat Paul Haldemann vertritt die Gemeinde als Delegierter der Versammlung.

Der Rat wird der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Obergurnigel vom 15. Oktober 2024 David Glauser als neues Mitglied der Waldkommission zur Wahl empfehlen.

Sitzung vom 12. August 2024

Einführung eines Investitionslimits

Basierend auf zwei ausserordentlichen Klausursitzungen genehmigt der Rat die Einführung eines Investitionslimits ab 1. Januar 2025 von CHF 750'000 pro Jahr (nebst den prioritären Projekten). Damit dürfen die Nettoinvestitionen in den folgenden drei Jahren dieses Limit nicht übersteigen. Dies mit dem Ziel, dass nach der Realisierung der prioritären Projekte das angestiegene Fremdkapital innert nützlicher Frist wieder abgebaut werden kann.

Strategische Gemeindesteuerung (Legislaturplanung)

Im 2019 beschloss der Rat eine neue Vorgehensweise bezüglich seiner strategischen Führung der Gemeinde. Die prioritären Handlungsfelder wurden bestimmt und dazu Ziele und Massnahmen definiert. Jeweils im August wird dafür ein fixes Traktandum eingeplant. Damit soll u.a. vermieden werden, dass Projekte vergessen gehen oder die Planung zu spät in Angriff genommen wird. In diesem Sinne wurde zu den Massnahmen im Rat Meldung erstattet und über den Stand der Massnahmen orientiert.

ICT Schulen Thierachern-Regio; Ersatz Server

Der Rat genehmigte einen Kredit von CHF 32'000 für einen neuen Server mit Standort in der Oberstufenschule. Dieses Gerät ersetzt zwei in die Jahre gekommene Server (wie im Budget eingeplant), die ihre maximale Betriebszeit erreicht haben. 

Rechnungsprüfungsorgan für die Jahre 2025 bis 2028

Der Rat empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 die Einsetzung der Firma BDO AG als externe Revisions- und Datenschutzaufsichtsstelle für die Dauer von weiteren vier Jahren.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist nach den Bestimmungen der Verordnung über die Durchführung der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einsprachen eingegangen und in der Folge wurde das Protokoll vom Rat abschliessend genehmigt.

 

Sitzung vom 24. Juni 2024

Videoüberwachung im Veloraum Oberstufenschule

In der Vergangenheit wurden an Fahrrädern und Motorfahrrädern im Veloraum der Oberstufenschule Manipulationen vorgenommen. Da diese nicht nur unangenehm, sondern sogar gefährlich sein können, hat der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 9'000 für eine Videoüberwachung im besagten Raum genehmigt. Im Abstand von fünf Jahren ist Sinn und Zweck dieser Überwachung erneut zu beurteilen.

Ortsplanung; Genehmigung einer geringfügigen Änderung

Die Teilrevision der Ortsplanung wurde am 24. September 2023 durch die Stimmberechtigen der Einwohnergemeinde Thierachern an der Urne angenommen. Nach der 30-tägigen Beschwerdefrist erfolgte am 15. November 2023 die Genehmigungseingabe beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Mit Datum vom 26. März 2024 hat das AGR die Genehmigungsakten an die Gemeinde retourniert und schriftlich Mängel festgehalten. Massgeblich ist einzig der Mangel in Art. 29 Abs. 2 des Baureglements. Dieser hat der Gemeinderat nun mittels geringfügigem Plangenehmigungsverfahren korrigiert.

Feuerungskontroll; Neuorganisation durch den Kanton

Am 8. März 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG; BSG 823.1) beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine FeuerungswärmeIeistung bis zu einem Megawatt haben. Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderung auf den 1. August 2025 festgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren ab dem 1. August 2025 vom Kanton durchgeführt werden. Weiter können die Gemeinden ihre Gebührentarife für die Feuerungskontrolle aufheben. Der Rat hat die Aufhebung per 31. Juli 2025 genehmigt.

Anpassung Aktivierungsgrenze

Investitionen werden im Normalfall in der Bilanz aktiviert und anschliessend aufgrund der vorgegebenen Lebensdauer jährlich abgeschrieben (der Erfolgsrechnung belastet). Die Aktivierungsgrenze regelt dabei, bis zu welchem Betrag Investitionen direkt der Erfolgsrechnung zu belasten sind. Aktuell beträgt die Investitionsgrenze der Gemeinde Thierachern CHF 30'000.00. Bereits im Budget- und Finanzplanungsprozess im Jahr 2023 wurde über die Aktivierungsgrenze diskutiert und eine Erhöhung dieser in Aussicht gestellt. Aufgrund der verschiedenen Gemeindegrössen wird in der Gemeindeverordnung des Kantons Bern jeweils die höchstmögliche Aktivierungsgrenze festgelegt. Für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 1'000 bis 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt diese maximale Grenze bei CHF 50'000.00. In der Folge hat der Rat die Erhöhung der Aktivierungsgrenze von bisher CHF 30'000.00 auf neu CHF 50'000.00 beschlossen. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Sitzung vom 3. Juni 2024

Öffentliche Beleuchtung; Genehmigung neuer Vertrag

Für Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung (Strassenbeleuchtung) besteht seit 1. Januar 2014 ein Rahmenvertrag mit der BKW Energie AG. Dieser soll durch einen neuen, umfangreicheren Vertrag abgelöst werden. Mit dem neuen Vertrag werden bisher nicht beanspruchte, aber unabdingbare Dienstleitungen bei der BKW eingekauft. Im alten Vertrag wurden einige Punkte zu wenig detailliert oder gar nicht geregelt. Zudem sind seither die Anforderungen in Bezug auf Qualitätssicherung, Dokumentation der Instandhaltunen und neu das Führen und Pflegen eines Sicherheitskonzepts Beleuchtung (SiKo) wichtig und gesetzlich vorgeschriebene Dienstleistungen, welche die BKW mit dem neuen Vertrag anbietet. In der Folge genehmigte der Rat den neuen Vertrag betreffend Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung.

Sitzung vom 6. Mai 2024

Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024

Der Rat genehmigte die Botschaft sowie die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024. Nach der Publikation im Amtsanzeiger werden beide Dokumente auf der Gemeinde-Website aufgeschaltet. Die Botschaft wird zudem allen Haushaltungen zugestelt.

Ortsplanung; Änderung und öffentliche Auflage

Die Teilrevision der Ortsplanung wurde am 24. September 2023 durch die Stimmberechtigen an der Urne angenommen. Nach der 30-tägigen Beschwerdefrist erfolgte am 15. November 2023 die Genehmigungseingabe beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Mit Datum vom 26. März 2024 hat das AGR die Genehmigungsakten an die Gemeinde retourniert und noch einen zu bereinigenden Mangel mitgeteilt. In der Folge genehmigte der Rat eine Korrektur in Art. 29 Abs. 2 des Baureglements. Diese Anpassung wird demnächst mit Publikation öffentlich aufgelegt und kann in der Bauverwaltung eingesehen werden.

 

Sitzung vom 22. April 2024

Hydrantenleitung Kandermatte / Rothacher-Areal; Verpflichtungskredite

Für den Ersatz der Hydrantenleitung auf dem Rothacher-Areal hat der Rat einen Verpflichtungskredit von
CHF 140'000.00 genehmigt, welcher dem fakultativen Finanzreferendum unterliegt. Die entsprechende Publikation im Anzeiger folgt demnächst.

Für den Ersatz der Hydrantenleitung Kandermatte wurde ein Verpflichtungskredit von CHF 200'000.00 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 genehmigt. Mit dem Ersatz werden auch die bestehenden Hausanschlüsse in der Schulanlage Kandermatte sowie Zivilschutzanlage saniert. Der Rat genehmigte dafür einen Nachkredit von total CHF 23'000.00.

Sitzung vom 25. März 2024

Altes Dorfschulhaus; Nachkredit elektrische Installationen

Ein Teil der elektrischen Installationen im alten Dorfschulhaus wurde Ende 2023 für die periodische Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfer fällig. Es handelt sich dabei um die Bereiche Treppenhaus, Kellerräume einschliesslich Jugendtreff, Hauptverteilung, Feuerwehrmagazin mit Unterverteilung sowie Theorielokal der Feuerwehr. Die Installationen in diesen Gebäudebereichen müssen alle 5 Jahre kontrolliert werden. Die diesjährige Kontrolle hat Mängel aufgezeigt. Ein Teil dieser Mängel muss behoben werden, damit die einschlägigen Vorschriften für sogenannte Niederspannungsinstallationen, kurz NIN, eingehalten werden können. Der Rat genehmigte dafür einen Nachkredit von CHF 9'500.00.

Wohn- und Geschäftshaus Dorfstrasse 1; Nachkredit für Boilerersatz

Der 1'000-Liter-Boiler des Verwaltungsgebäudes an der Dorfstrasse 1 ist defekt und der Schaden kann nicht mehr repariert werden. Der Rat genehmigte einen Nachkredit von CHF 15'000.00 für den Ersatz des defekten Boilers.

Energieregion Thunersee; Genehmigung Anschlussvertrag

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. August 2023 beschlossen, an dem Projekt Energieregion Thunersee teilzunehmen. Die angeschlossenen Gemeinden profitierten bereits von diesem Projekt, indem sich beispielsweise die Bevölkerung am 29. August 2023 an einem gut besuchten Infoanlass zum Thema Photovoltaik-Anlagen informieren konnte. Zudem wird damit die Regionale Energieberatung gestärkt. Diese unterstützt alle zum Thema Energie mit einer produkteneutralen, unabhängigen Beratung. Das betrifft nicht nur bautechnische Fragestellungen. Diese Energiefachstelle berät auch zu Behördenkontakten, gesetzlichen Vorschriften, Formularwesen, über die Beantragung von Subventionen usw. Der Rat genehmigte für die zu erwartenden, jährlichen Kosten für die Mandatsführung durch Thun CHF 2'000.00. Der Anschlussvertrag zur Energieregion Thunersee wurde ebenfalls bewilligt.

Jahresrechnung 2023; Genehmigung 

Der Rat genehmigte die Jahresrechnung 2023 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024.

Tagesschulreglement, Tagesschulverordnung und Funktionendiagramm Tagesschule; Genehmigung

Im Rahmen der Schulreorganisation 2022 mussten etliche Erlasse im Bereich Schule angepasst werden. Davon betroffen ist auch das Tagesschulreglement vom 3. Dezember 2018, die Tagesschulverordnung vom 14. Januar 2019 mit der letzten Revision vom 31. Mai 2021 sowie das Funktionendiagramm.

Das Tagesschulreglement wurde zuhanden der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 genehmigt. Die Verordnung und das Funktionendiagramm wurden vom Rat abschliessend genehmigt (Kompetenz Gemeinderat), dies unter dem Vorbehalt, dass die Versammlung das Reglement ebenfalls genehmigen wird.