Burgergemeinde

Funktion Name/Vorname Adresse Telefonnummer
Präsident Wenger Franz jun. Hubel 101 033 345 16 07
Burgerrat Blauner Hans Jürg Blumensteinstrasse 37 079 578 94 84
Burgerrat Streit Bruno Blumensteinstrasse 16 033 345 27 55
Burgerrätin Streit Manuela Uetendorfstrasse 31 033 345 70 50
Burgerrat Wenger Christoph Steghaltenstrasse 2 079 332 95 57
Schreiberin Schalbetter Deborah Rütihubelweg 10 033 345 03 30
Kassier Streit Heinz Rütihubelweg 10 033 345 03 30
Rechnungsrevisor Garmatter Markus Mühlestrasse 46 033 345 20 37
Rechnungsrevisor Zimmermann André Dorfstrasse 15 076 539 44 27
Burgerweibel Wyss Peter Niesenstrasse 42 033 345 34 74
Bannwart Bachmann Jakob Lerchmatt 406 033 442 22 32
Holzer Wenger Franz Hubel 101 033 345 54 91

Burgergeschlechter

  • Blauner
  • Benz
  • Feller
  • Garmatter
  • Hänni
  • Jaggi
  • Lüthi
  • Streit
  • Urfer
  • Vogel
  • Wenger
  • Wyss
  • Zimmermann

Aufgaben der Burgergemeinde

Sie erfüllt die in Artikel 112 des Gemeindegesetzes aufgezählten Aufgaben. Die Burgergemeinden sind als Gemeinden organisierte Burgerschaften. Sie setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein.

Organisation

a) die Stimmberechtigen
b) die Behörden (Burgerrat, Beamte für Rechnungsprüfung)
c) die Beamten (Kassier, Sekretär)

Stimmberechtigte

Burger von Thierachern mit Wohnsitz in Thierachern ab zurückgelegtem 18. Altersjahr

Versammlungen

- im 1. Halbjahr zur Genehmigung der Jahresrechnung
- im 2. Halbjahr zur Genehmigung des Budgets
- innert 60 Tagen, wenn 1/10 der Stimmberechtigten es verlangen
- der Burgerrat kann zu weiteren Versammlungen einladen

Rechte und Pflichten

Bedingungen zur Aufnahme ins Nutzungsrecht: Zurückgelegtes 25. Altersjahr und schriftliche Anmeldung an den Burgerrat gemäss Publikation im Thuner Amtsanzeiger jeweils im November. Der Burgerrat prüft die Anmeldungen und empfiehlt sie der Burgerversammlung zur Annahme. Die Aufnahme erfolgt durch die Versammlung im 4. Quartal des Jahres. Die Nutzung besteht in der Regel aus der Abgabe von Brennholz durch Verlosung im 1. Quartal des Jahres.

Das Nutzungsrecht erlischt
- am Todestag
- am Tag der Verlegung des Wohnsitzes ausserhalb von Thierachern
- am Tag des Verlustes des Burgerrechts von Thierachern
- bei schriftlicher Verzichtserklärung
- bei Nichterfüllung der Tagwerkpflicht wird die gesamte Nutzung im folgenden Jahr eingestellt.

Tagwerkpflicht

Die Tagwerkpflicht beginnt am 1. Januar mit der Aufnahme ins Nutzungsrecht. Sie endet am 1. Januar des Jahres, in dem das 62. Altersjahr zurückgelegt wird. Ein Tagwerk dauert 4 Stunden und soll vorab der Pflege der Wälder dienen.

Besitzungen der Burgergemeinde

Wälder - oberes Hasliholz 44'948 m2  
  - unteres Hasliholz 93'786 m2  
  - Rudolfwäldli 698 m2  
  - Haltenrainwald 105'735 m2  
  - Chummelwald 32'273 m2  
  - Kirschbaumeren 15'654 m2  
  - unteres Kandergrien 237'111 m2  
  - oberes Kandergrien 175'215 m2  
       
Land - Lerchmatt 66'777 m2  
  - Amacker 25'438 m2  
       
Gebäude - Bauerngut Lerchmatt und Forsthaus    

Die Burgergemeinde Thierachern gehört zur Waldbesitzerkommission des Thuner Ost- und Westamtes.

Forsthaus

Die Burgergemeinde besitzt im Haltenrainwald eine Waldhütte, die für private Anlässe gemietet werden kann. Anfragen nimmt Christoph Wenger (Burgerrat) gerne unter 079 332 95 57, wenger.garten@bluewin.ch, entgegen.

Tannenfuer

Alle 10 Jahre lassen die ledigen Burger von Thierachern einen alten Brauch aufleben und ziehen verkleidet durch's Dorf. Zum alten Brauch: In früheren Jahren hat die Burgergemeinde den ledigen Burschen und Männern eine Tanne geschenkt, damit diese einen Umzug durchs Dorf veranstalten. Bei diesem Umzug hatten die Burschen gute Gelegenheit, sich die Mädchen und ledigen Frauen näher anzuschauen und nicht selten ging der "geheime" Plan der Burgergemeinde in Erfüllung und es haben sich Paare ergeben.

Heute ist man mobiler - man lernt sich auf andere Weise kennen und es bräuchte eigentlich keine "Tannenfuer" mehr. Trotzdem spendet die Burgergemeinde immer noch alle 10 Jahre eine Tanne und so bleibt der alte Brauch erhalten. Heute steht nicht mehr das "Verkuppeln" im Vordergrund, sondern die Tatsache, dass man in Form von "Schnitzelbänken" dem einen oder anderen einen schalkhaften "Denkzettel" verpassen kann. Im Jahr 1980 durften erstmals auch die ledigen Burgerinnen teilnehmen, da sonst das Grüppchen doch recht klein gewesen wäre.