Betreuungsgutscheine
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde vergünstigt den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgibt.
- Die Eltern können den Gutschein im ganzen Kanton einlösen.
- Ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen die Eltern auf www.kiBon.ch.
- Die Familie muss einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausweisen können.
- Bei der Berechnung des Gutscheins wird das Einkommen und Vermögen der Eltern sowie die Familiengrösse berücksichtigt.
- Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Ihr Kind wird in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreut oder Sie möchten Ihr Kind familienergänzend betreuen lassen? Neu können dafür Betreuungsgutscheine beantragt werden. Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigt die Gemeinde den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgibt. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen?
- Ihre Kita oder Tagefamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.
- 2018 lag Ihr massgebende Familieneinkommen unter CHF 160'000.00 (für die Betreuung ab dem 1. August 2019).
- Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.
Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
… erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
… eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
… an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
… oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% resp. 140% liegen.
Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.
Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?
- Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in Thierachern oder einer anderen Gemeinde in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Dazu nehmen Sie direkt mit den gewünschten Kitas / Tagesfamilienorganisationen Kontakt auf.
- Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein in Thierachern stellen.
- Dies kann neu auch online geschehen. Das ist unkompliziert und geht fast papierlos über das Online-Portal kiBon (www.kiBon.ch).
Wie hoch ist mein Betreuungsgutschein?
Die Höhe des Betreuungsgutscheins beruht auf drei entscheidenden Faktoren:
- Wie waren Ihre Einkommens-/Vermögensverhältnisse im Vorjahr?
- Wie ist Ihre aktuelle Familiengrösse?
- Wie alt ist Ihr Kind und wie hoch ist Ihr anspruchsberechtigtes Betreuungspensum?
Mithilfe der Web-Applikation kiBon www.kiBon.ch kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben. Es steht Ihnen auch ein Gutscheinrechner des Kantons zur Verfügung, in welchem die ungefähre Höhe des Betreuungsgutscheins ersichtlich ist. Weitere Informationen sowie Merkblätter erhalten Sie unter: https://www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine
Warum ist das Gesuch auf dem Online-Portal kiBon einfacher gestellt als auf Papier?
- Das Ausfüllen ist übersichtlicher und geht dadurch schneller.
- Beim Online-Gesuch muss nur ein einziges Blatt (Freigabequittung) ausgedruckt und abgeschickt werden.
- Sie werden auf elektronischem Weg benachrichtigt.
- Mit Ihrem Login können Sie jederzeit und überall auf Ihre Daten zugreifen, diese bei Bedarf korrigieren und vorgenommene Anpassungen überprüfen.
- Alle Ihre Angaben werden gespeichert. Im kommenden Jahr brauchen Sie nur noch wenige Daten zu ändern (Einkommen, Familiengrösse, etc.)
Wie melden Sie sich auf www.kiBon.ch an?
Neben einem Internet-Zugang benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Falls vorhanden: Ihr BE-login
- den Betreuungsvertrag Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder;
- Ihre Steuerveranlagung des letzten Jahres;
- individuelle Unterlagen je nach Situation und je nach Betreuungsangebot (mehr Informationen dazu direkt im Online-Portal).
Haben Sie alles beisammen? Dann können Sie auf www.kibon.ch loslegen. Stellen Sie während des Ausfüllens fest, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen? Kein Problem. Sie können Ihre bereits erfassten Angaben speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.
Wie kann ich die Gutscheine einlösen?
Der Gutscheinbetrag wird Ihnen nicht direkt ausbezahlt, sondern vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag in einer Kita bzw. 70 Rp. pro Stunde in einer Tagesfamilie selber an die Betreuungskosten.
Die Anbieter legen ihre Preise selber fest. Wie viel eine Familie für die Betreuung zahlt, ist deshalb auch vom Tarif des Angebots abhängig.
Mein Kind hat besondere Bedürfnisse. Wer bezahlt die höheren Betreuungskosten?
Weil Kitas und Tagesfamilien, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen, einen höheren Betreuungs- und Koordinationsaufwand haben, wird den Familien ein einkommensunabhängiger Zuschlag von 50 Franken pro Tag bzw. 4.25 Franken pro Stunde auf den Betreuungsgutschein ausbezahlt. Diesen Zuschlag können auch Eltern beantragen, welche aufgrund der Höhe ihres massgebenden Einkommens keinen Gutschein erhalten würden.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern,
gemeindeverwaltung@thierachern.ch, Telefonnummer 033 346 00 46, gerne zur Verfügung.