Checklisten / Fundbüro
Zuzug
Ab sofort können Sie einen Zu-, Um- oder Wegzug via eUmzug melden. Schnell, einfach, zu jeder Zeit und bequem von zu Hause aus - probieren Sie es aus.
Alternativ zum eUmzug können Sie sich auch persönlich innert 14 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung anmelden. Für die rechtzeitige Anmeldung von Minderjährigen und Personen unter Beistandschaft sind deren gesetzliche Vertreter (Inhaber der elterlichen Gewalt/Beistand) verantwortlich. Selbstverständlich kann der Ehemann oder die Ehefrau die ganze Familie anmelden. Von der Anmeldung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate in Thierachern aufhalten will.
Bei der persönlichen Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- ID oder Pass
- Familienausweis/Geburtsurkunden (bei Anmeldung Kinder)
- Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern
Aufgrund der Gesetzesrevision ist im Kanton Bern per 1. Februar 2024 die physische Hinterlegung des Heimatscheins nicht mehr nötig. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt.
Ausländerinnen und Ausländer haben folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Pass/ID des Heimatlandes
- Arbeitsvertrag
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- AHV-Versicherungsausweis/Krankenkassenkarte (wenn bereits vorhanden)
Wegzug
Wenn Sie aus Thierachern wegziehen, melden Sie sich bitte spätestens am Tag Ihres Wegzugs persönlich bei der Gemeindeschreiberei ab. Ausländerinnen und Ausländer haben ihren Pass und den Ausländerausweis vorzulegen.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde und innerhalb des gleichen Gebäudes müssen gemeldet werden. Bitte melden Sie uns dies innerhalb von 8 Tagen.
Geburt
Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes. Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Das zuständige Zivilstandsamt für Thierachern befindet sich in Thun.
Eheschliessung
Wenn Sie den Bund der Ehe eingehen wollen, melden Sie sich beim Zivilstandsamt in Thun für einen Termin (Ehevorbereitungsverfahren). Schweizer Bürger/Innen haben bei diesem Termin folgende Papiere vorzuweisen: Personenstandsausweis (nur wenn der Heimatort ausserhalb des zuständigen Zivilstandskreises liegt), Niederlassungsbewilligung sowie ID oder Pass. Ausländer/Innen haben vorzuweisen (Internationale Unterlagen oder in deutscher Sprache übersetzt): Original Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate), Original Zivilstandsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung (bei der Wohngemeinde zu beziehen) sowie einen gültigen Reisepass. Liegen die notwendigen Papiere vor, kann die Ziviltrauung nach einer Sperrfrist von 10 Tagen erfolgen. Die Ziviltrauung muss nach dem Ehevorbereitungsverfahren innerhalb von 3 Monaten vollzogen werden.
Todesfall
Bei einem Todesfall zu Hause ist der Arzt zu benachrichtigen. Er stellt eine Todesbescheinigung aus. Mit der Todesbescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsausweis) muss der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt am Todesort gemeldet werden. Die Einwohnergemeinde erhält vom Zivilstandsamt eine entsprechende Todesmeldung.
Ausweispapiere
Seit 1. März 2010 sind die Ausweisdokumente (ID und Pass) nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben regionalen neuen Ausweiszentren zu beantragen. Das für Thierachern nächstgelegene Ausweiszentrum befindet sich in Thun an der Scheibenstrasse 3. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation unter Telefon 031 635 40 00 möglich.
Offizielle Informationen über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige erhalten Sie auch unter www.be.ch/pass oder telefonisch beim Pass- und Identitätskartendienst des Kantons Bern unter Telefon 031 635 40 00.
Vereinsanlässe
Vorgängig von Vereinsanlässen sind die benötigten Bewilligungen fristgerecht bei der Einwohnergemeinde Thierachern beziehungsweise beim Regierungsstatthalteramt einzuholen:
- Reservation gemeindeeigene Räumlichkeiten, Liegenschaften und Aussenanlagen: So früh als möglich, spätestens aber 8 Wochen vor dem Anlass bei der Bauverwaltung einzureichen.
- Gastgewerbliche Einzelbewilligung: Spätestens 10 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
- Überzeitbewilligung: Ist auf dem Gesuch der gastgewerblichen Einzelbewilligung zu beantragen und mit diesem bei der Gemeindeschreiberei abzugeben.
- Verkehrsbeschränkungsbewilligung (Parkieren entlang Schwandstrasse): Spätestens einen Monat vor dem Anlass bei der Bauverwaltung beantragen.
- Veranstaltungskalender: Kostenloser Eintrag in der Glütschbachpost sowie auf der Homepage. Bekanntgabe so früh als möglich von Vorteil.
Fundbüro
Die Uhr verloren? Eine Sonnenbrille gefunden? Melden Sie sich beim Fundbüro der Gemeinde Thierachern!
Gefundene Gegenstände
Sie haben in Thierachern etwas gefunden und wissen nicht, wem es gehört? Geben Sie es bei uns im Fundbüro ab. Täglich werden viele Gegenstände verloren oder versehentlich liegengelassen. Neben dem materiellen Wert haben viele Dinge für die Betroffenen einen hohen persönlichen Wert. Bringen Sie uns vorbei oder schicken Sie uns, was Sie gefunden haben.
Wichtig:
- Gefundenes dürfen Sie nicht behalten. Schweizweit ist jede und jeder gesetzlich verpflichtet, die Sachen in einem Fundbüro abzugeben (vgl. Art. 720; Schweizerisches Zivilgesetzbuch).
- Finderlohn: Sobald das Fundstück vermittelt werden konnte, haben Sie als Finderin oder Finder Anrecht auf einen Finderlohn von ca. 10 Prozent des Wertes der Fundsache. Ausnahmen: Auf Hausfunde, Diebesgut und Fundgegenstände aus Geschäften gibt es keinen Finderlohn.
- Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat, steht Ihnen die Fundsache zu. Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die Sache bis 5 Jahre nach Auffinden zuhanden des Eigentümers oder Eigentümerin bereitzuhalten oder allenfalls mit Geld abzugelten. Sie erhalten diese gegen eine Aufbewahrungsgebühr von ca. 5 Prozent des geschätzten Wertes.
- Ausnahmen: Persönliche Gegenstände wie Ausweise oder Schlüssel werden aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben.
Verlorene Gegenstände
Sie haben in Thierachern etwas verloren – einen Regenschirm, den Schlüssel oder das Handy? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können uns eine E-Mail senden, anrufen oder am Schalter vorbeikommen.
- Melden Sie sich innert 3 Monaten, wenn Sie etwas verloren haben.
- Fragen zu Schlüsseln stellen Sie bitte mit Angabe der Schlüsselmarke und Nummer per E-Mail oder Briefpost. Telefonische Auskünfte dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht geben.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, wenn die Fundsache eindeutig identifiziert ist.
- Die Finderin resp. der Finder erhält einen Finderlohn von 10 Prozent des Wertes der Fundsache.
- Diebesgut, Hausfunde und Fundgegenstände aus Geschäften sind nicht finderlohnpflichtig.