17.04.2025
Vom 23. April 2025 bis 22. Mai 2025 liegen die Akten zur Reorganisation der Flurgenossenschaft auf.
Der Vorstand der Flurgenossenschaft Thierachern und Umgebung legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Amtes für Landwirtschaft und Natur und gestützt auf Art. 23 und 30 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen vom 16. Juni 1997 (VBWG) und Art. 32 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen vom 5. November 1997 (VBWV) in der Zeit vom 23. April 2025 bis 22. Mai 2025 folgende Akten zur Reorganisation der Flurgenossenschaft bei der Gemeindeverwaltung Thierachern öffentlich auf:
1. Unterhaltsperimeterplan 1: 1‘000 vom 24. März 2025
2. Eigentümer- und Flächenverzeichnis zum Unterhaltsperimeterplan vom 24. März 2025
3. Verzeichnis der aus dem Perimeter entlassenen Parzellen vom 24. März 2025
4. Verzeichnis der in den Perimeter aufgenommenen Parzellen vom 24. März 2025
5. Unterhaltskostenverteiler vom 24. März 2025
Ferner zur Orientierung (ohne Einsprachemöglichkeit):
6. Entwurf neue Statuten
7. Entwurf neues Unterhaltsreglement
Die Akten können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Thierachern eingesehen werden. Zudem werden die Akten digital auf der Webseite der Gemeinde Thierachern veröffentlicht (Auflagedossier). Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, einzureichen. Die Einspracheberechtigung richtet sich nach Art. 33 VBWG.
Wer nicht Einsprache erhebt, hat dem Inhalt der Auflageakten zugestimmt.
Der Vorstand
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