Aufenthalt in einer anderen Gemeinde (Aufenthaltsgemeinde) Zum Aufenthalt in einer anderen Gemeinde melden sich Personen an, die ausserhalb der Gemeinde Thierachern erwerbstätig oder in Ausbildung sind, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien oder schulfreien Tage regelmässig in die Gemeinde Thierachern zurückkehren. Die Anmeldepflicht besteht ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten.
Das Abstimmungslokal befindet sich in der Gemeindeschreiberei, Dorfstrasse 1, Thierachern und ist am Wahl- oder Abstimmungstag von 10 bis 11 Uhr geöffnet. Für die briefliche Stimmabgabe werden die Briefkästen der Gemeindeverwaltung am Samstag des Abstimmungswochenendes um 17 Uhr das letzte Mal geleert .
Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes ging die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über. Für Thierachern ist die KESB Thun zuständig.
Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Thierachern und Uebeschi werden auf dem Friedhof Thierachern bestattet. Verstorbene mit auswärtigem Wohnsitz können auf Gesuch hin und gegen entsprechende Gebühr auf dem Friedhof bestattet werden.
Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:
Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Thierachern aufgeben, dann melden Sie sich von der Gemeinde Thierachern ab. Die Abmeldung kann online oder persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei erfolgen. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage und muss spätestens am Tag des Wegzugs der Gemeindeschreiberei gemeldet werden.
Die Turnhalle der Schulanlage Kandermatte und der Oberstufenschule stehen den Vereinen und Institutionen unter der Woche für die regelmässige Benutzung gegen entsprechende Gebühr zur Verfügung. Die Bauverwaltung erteilt die Bewilligung.
An Wochenenden können die Turnhallen gemietet werden. Für diese Benutzung benötigen Sie ein Benutzungsgesuch. Dieses sollte mindestens 5 - 8 Wochen vor dem geplanten Anlass bei der Bauverwaltung eingereicht werden.
Die nachstehend aufgeführten Fachstellen können Sie zum Thema Sucht- und Prävention kompetent beraten. Die Liste dieser Fachstellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für Fragen rund um die Arbeitslosigkeit ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Bern bzw. die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren zuständig.
Für die Benutzung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Anlagen benötigen Sie ein Benutzungsgesuch. Dieses sollte mindestens 5 - 8 Wochen vor dem geplanten Anlass bei der Bauverwaltung eingereicht werden.
Das Gesuch für eine Festwirtschaftsbewilligung ist fristgerecht online oder in physischer Form bei der Gemeindeschreiberei einzureichen, welche das Gesuch prüft und an die zuständige Bewilligungsbehörde (Regierungsstatthalteramt Thun) weiterleitet.
Die unten aufgeführten Links führen Sie zu den entsprechenden Bestimmungen sowie zum physischen bzw. digitalen Gesuchsformular.
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Meldung an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.
Die Meldung erfolgt über das Onlineformular auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Die Meldung an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.
Die Meldung erfolgt über das Onlineformular auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Weiterführung Aschen- und Brennstoffkontrolle Per 1. Januar 2021 wurde das Kaminfeger-Monopol aufgehoben. Damit sind nicht mehr, wie bisher, die Kreiskaminfegerinnen und Kreiskaminfeger für die Aschen- und Brennstoffkontrolle zuständig, sondern neu die von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) konzessionierten Kaminfegerinnnen und Kaminfeger. Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden in der kantonalen Lufthygieneverordnung (LHV) entsprechend angepasst.
Amtliche Feuerungskontrolle
Für die Feuerungskontrolle (Öl und Gas) sind weiterhin die Gemeinden zuständig, für die Holz-Feuerungskontrolle das Amt für Umwelt und Energie.
Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt müssen im Kanton Bern alle zwei Jahre von den amtlichen Feuerungskontrolleurinnen und -kontrolleuren der Gemeinden auf ihre Abgasqualität und ihren energetischen Wirkungsgrad hin geprüft werden. Dabei wird der Ausstoss an Luftschadstoffen wie Kohlenmonoxid, Stickoxid und Russ mit den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verglichen.
Anlagen ab 1 Megawatt
Für die Messung und Kontrolle der grossen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als einem Megawatt ist die Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie zuständig. Die Anlagenbetreiber können die Messung einer privaten Messfirma übertragen.
Werden die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert bzw. saniert oder stillgelegt werden.
Die Gemeinden Heimberg, Oberhofen, Spiez, Steffisburg, Thierachern und Thun haben die Energieregion Thunersee gegründet. Mit diesem Zusammenschluss wollen die Gemeinden die Zusammenarbeit im Energiebereich stärken und gemeinsame Projekte umsetzen. Geplant sind Projekte im Energiebereich, der Aufbau eines Netzwerks und eine gemeinsame Kommunikation.
Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren, die Meldung für Solaranlagen (Formular MfS) sowie für Wärmeerzeuger-Ersatz werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist anschliessend bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen (Art. 10 Abs. 6 BewD).
Das Ausfüllen im eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.
Sind Sie Angehörige oder Angehöriger der Armee oder des Zivilschutzes? In diesem Fall müssen Sie Ihren Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der alten und der neuen Wohngemeinde über Ihren Umzug informieren.
Angehörige des Zivilschutzes finden die Adresse Ihrer Zivildienststelle in ihrem Dienstbüchlein oder können sich bei der Wohngemeinde über die zuständige Zivildienststelle informieren.
Die Hundetaxe beträgt CHF 80.00 pro Hund und wird jeweils am Stichtag fällig (1. August). Den Hundebesitzern wird jeweils im September eine Rechnung zugestellt.
Sie werden Hundehalter? Informationen finden Sie zudem auf www.amicus.ch.
Die Echtheit einer Unterschrift, die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original etc. wird im Kanton Bern von jeder Notarin/jedem Notar beglaubigt. Die Gemeindeverwaltung kann keine Beglaubigungen ausstellen.
Sofern die von Ihnen benötigte Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, erfahren Sie im Link unten, welche Dokumente die Staatskanzlei des Kantons Bern beglaubigt und wie Sie vorgehen müssen.
Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Thierachern und Uebeschi werden auf dem Friedhof Thierachern bestattet. Verstorbene mit auswärtigem Wohnsitz können auf Gesuch hin und gegen entsprechende Gebühr auf dem Friedhof bestattet werden.
Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:
Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
Sie wohnen bereits in der Schweiz und Ihr Ausländerausweis muss verlängert werden? Bitte reichen Sie das zugestellte Formular bei der Gemeindeschreiberin ein.
In Thierachern wird die familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder bei Tageseltern durch Betreuungsgutscheine subventioniert.
Der Betreuungsgutschein vergünstigt den Familien die Betreuungskosten. Die Höhe der Vergünstigung bemisst sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Ein Betreuungsgutschein wird auf Gesuch hin, bei Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen, ausgestellt. Eltern und Erziehungsberechtigte beantragen die Betreuungsgutscheine über die Webapplikation kiBon. KiBon ist eine vom Kanton unterstützte und per Webbrowser ohne Installation zugängliche Software zur elektronischen Verwaltung von Betreuungsgutscheinen.
Sie wohnen seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz, besitzen eine Niederlassungsbewilligung C und wohnen seit 2 Jahren in Thierachern? Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert?
Dann können Sie das Einbürgerungsverfahren einleiten. Alle notwendigen Angaben und Formulare zur erleichterten und ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf dem unten eingefügten Link.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist die kompetente Auskunftsstelle beziehungsweise zuständige Behörde für diese Themen. Für Thierachern ist die KESB Thun zuständig.
Die Feuerwehr Thierachern-Regio wurde am 1. Januar 2001 gegründet. Sie übernimmt die Feuerwehraufgaben der Gemeinden Stocken-Höfen, Thierachern und Uebeschi.
Gestützt auf Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern kann jede betroffene Person die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Als Schweizerin oder Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Bern wollen Sie eine Identitätskarte oder einen Pass erstmalig beantragen oder verlängern lassen? Vereinbaren Sie in einem ersten Schritt einen Termin in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern. Folgen Sie dazu dem unten aufgeführten Link.
Wenn Sie Reklamationen zu Lärmemissionen haben oder Übertretungen feststellen, können Sie sich an die Bauabteilung wenden. Wir werden Ihr Anliegen der zuständigen kantonalen Stelle weiterleiten.
Die Gemeinden Uebeschi und Thierachern betreiben im Singsaal der Oberstufenschule (OS) an der Blumensteinstrasse 1 in Thierachern den Notfalltreffpunkt (NTP). Er ist im Ereignisfall markiert. Auffällige Fahnen mit dem NTP-Logo und Wegweiser in der Umgebung geben eine Orientierung. Zu welchem Zeitpunkt der Notfalltreffpunkt in Betrieb ist, erfahren Sie via Radio, über die App Alertswiss oder Meldung der Gemeinde.
Im Kanton Bern wird in jedem Todesfall ein sogenanntes Siegelungsprotokoll erstellt. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für das Siegelungsverfahren ist die Gemeinde, welche sich dabei auf die kantonale Gesetzgebung stützt.
Umfassende Informationen zu den Themen Siegelung, Testamentseröffnung Erbschaft, Inventaraufnahme oder Erbschaftsausschlagung finden Sie auf dem Link unten.
Seit dem 1. Januar 2008 ist das Kantonale Laboratorium für die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständig und überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen, Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden. Die Gemeinden haben bezüglich Lebensmittelkontrolle keine Verantwortung mehr.
Gebietsfremde Pflanzenarten verdrängen seit einigen Jahren verstärkt die einheimischen Pflanzen. Solche fremde Pflanzenarten bezeichnet man als Invasive Neophyten, eindringende neuePflanzen. Sie werden invasiv, weil sie ihre Feinde in ihrer ursprünglichen Heimat zurückgelassen haben, andere Pflanzen durch die Abgabe von chemischen Substanzen in ihrem Wachstum beeinträchtigen oder von Klima- und Landnutzungsänderungen profitieren. Sie bedrohen unsere einheimischen Pflanzen und Insekten, gefährden z. T. die Gesundheit, beschädigen Strassen, Gleise und Gebäude. Der Aufwand für die Neophytenbekämpfung der öffentlichen Flächen nimmt stetig zu und ist fast nicht mehr zu bewältigen.
Angesichts der Zunahme von Problempflanzen müssen wir deren Ausbreitung bekämpfen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Pflanzen Sie keine Neophyten oder entfernen Sie diese aus Ihrem Garten. Ersetzen Sie diese durch einheimische und standortgerechte Pflanzen, welche zudem Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen bieten.
Auswahl der wichtigsten invasiven Neophyten in unserer Gemeinde: Amerikanische Goldrute, Sommerflieder, Kirschlorbeer
Neophyten gehören nicht in die Grüngutsammlung, sondern sind mit dem Haushaltkehricht (Verbrennung) zu entsorgen! Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Die Meldung Wärmeerzeuger-Ersatz erfolgt via eBau mit der Eröffnung eines neuen Dossiert und der Wahl "Meldung Wärmeerzeugerersatz" unter Spezialverfahren.
Anlässlich des Infoabends vom 9. Januar 2025 wurde das Biberkonzept vorgestellt. Im Laufe des Februars 2025 entscheiden nun die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden über das Konzept. Im März 2025 erlässt das Jagdinspektorat des Kantons Bern für alle vier involvierten Gemeinden je eine Verfügung mit den jeweiligen Massnahmen. Diese müssen in den nächsten fünf Jahren angegangen werden.
Das Formular "Gesuch um Wildschadenersatz" kann bei Frassschäden an landwirtschaftlichen Kulturen - ausgenommen Hochstamm-Obstbäume und Einzelbäume - bei einer Schadenssummer über CHF 100.00 beim Jagdinspektorat eingereicht werden.
Entdecken Sie unsere vielfältigen Themenbereiche und tauchen Sie ein in die faszinierenden Aspekte unserer Gemeinde! Lassen Sie sich inspirieren und gewinnen Sie wertvolle Einblicke, die Ihnen helfen, das Beste aus unserer lebendigen Gemeinschaft herauszuholen.
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