Gemeinde Thierachern
Gemeinde Thierachern

Todesfall / Siegelungsprotokoll / Erbschaft

Im Kanton Bern wird in jedem Todesfall ein sogenanntes Siegelungsprotokoll erstellt. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für das Siegelungsverfahren ist die Gemeinde, welche sich dabei auf die kantonale Gesetzgebung stützt.

Umfassende Informationen zu den Themen Siegelung, Testamentseröffnung Erbschaft, Inventaraufnahme oder Erbschaftsausschlagung finden Sie auf dem Link unten.

Regierungsstatthalteramt
Gemeindeschreiberei
Todesfall

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