Anlässlich des Infoabends vom 9. Januar 2025 wurde das Biberkonzept vorgestellt. Im Laufe des Februars 2025 entscheiden nun die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden über das Konzept. Im März 2025 erlässt das Jagdinspektorat des Kantons Bern für alle vier involvierten Gemeinden je eine Verfügung mit den jeweiligen Massnahmen. Diese müssen in den nächsten fünf Jahren angegangen werden.
Das Formular "Gesuch um Wildschadenersatz" kann bei Frassschäden an landwirtschaftlichen Kulturen - ausgenommen Hochstamm-Obstbäume und Einzelbäume - bei einer Schadenssummer über CHF 100.00 beim Jagdinspektorat eingereicht werden.